Informationen zum Coronavirus
Neue Empfehlungen – aktuelles Infektionsgeschehen (Stand: 12.11.2021)
Aufgrund der aktuellen Lage des Infektionsgeschehens möchten wir Sie aus betriebsmedizinischer- und sicherheitstechnischer Sicht mit neuen Informationen versorgen. Die aktuellen Infektionszahlen und auch die Impfdurchbrüche bewegen uns dazu, neue Maßnahmen vorzuschlagen, um den Arbeitsplatz für die Mitarbeiter so sicher wie möglich zu gestalten und vor Ausbrüchen im Betrieb zu schützen.
Wir bieten Boosterimpfungen an wenn die 2. Impfung 6 Monate zurückliegt. Sollten Mitarbeiter eine einmalige Impfung mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson erhalten haben sollte eine weitere Impfung mit einem mRNA Impfstoff ab 4 Wochen nach der Impfung durchgeführt werden. Wenden Sie sich für Terminvereinbarungen gerne an das Team der Inframed.
Glücklicherweise sind wir unserer Linie immer treu geblieben und haben über den Sommer hinweg wenig Lockerungen zugelassen, so dass es für die meisten Betriebe keine große Umstellung sein wird folgende Punkte zum schnellstmöglichen Termin umzusetzen:
Wir empfehlen eine verpflichtende Durchführung von mind. 2 Antigen-Selbst/oder Schnelltest pro Mitarbeiter/Woche unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über durchgeführte Testungen bei ungeimpften Mitarbeitern mit externen Kontakten laut hessischer Landesverordnung zwei Wochen lang aufbewahrt werden muss. Bitte prüfen Sie, ob die im Betrieb verwendeten Selbst- und Schnelltests auch von der BfArM zugelassen sind.
Vollständig geimpfte Mitarbeiter mit unklaren Symptomen sollten sich einem PCR-Test unterziehen, ein Selbst- oder Schnelltest ist nicht ausreichend.
Wir empfehlen, auf den Verkehrsflächen der Arbeitsstätte wieder auf FFP-2 Masken zu wechseln.
Unverändert bleiben folgende Maßnahmen: Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Dazu sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger und die länderspezifischen Verordnungen heranzuziehen. Eine erneute Mitarbeiterunterweisung bezüglich des Lüftungs- und Hygienekonzeptes sollte aus aktuellem Anlass nochmals durchgeführt werden. Betriebsbedingte Kontakte müssen weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch Homeoffice einen wichtigen Beitrag leisten. Sollte Homeoffice nicht möglich sein sind entsprechend Konzepte zu erstellen. Eine Mehrfachbelegung von Räumen sollte die absolute Ausnahme sein und nur mit entsprechendem Schutzkonzept durchzuführen. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
Selbstverständlich stehen die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihnen bei Fragen zur Seite!
Informationen zum neuartigen Coronavirus Covid 19:
Die Nachrichten über die weltweit rasante Ausbreitung des Coronavirus nehmen aktuell breiten Raum in der Medienberichterstattung ein.
In einem Spitzengespräch am 06.03.2020 in Wiesbaden hat das Land, die Landesärztekammer
und die Hessische Krankenhausgesellschaft sich darauf verständigt, auch in Hessen zentrale COVID-19-Testcenter einzurichten. Dazu werden wird die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Zentralen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) zur Verfügung stellen.
Symptomatischen Patienten, wird geraten, ihre Wohnung nicht zu verlassen und sich zunächst an das örtliche Gesundheitsamt oder die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) zu wenden. Hier werden Sie zu den jeweiligen Testzentren geleitet.
Das Hessische Sozialministerium hat zudem unter der Nummer 0800 – 5554666 (Montag – Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr) eine Hotline für besorgte und asymptomatische Patienten eingerichtet.
Die wichtigsten Hygienemaßnahmen:
Händeschütteln:
Händeschütteln sollten wir aktuell vermeiden – das ist im Moment auch nicht unhöflich.
Gründliches regelmäßiges Händewaschen:
Gründliches regelmäßiges Händewaschen von allen Seiten mit Seife und anschließend gründliches Abtrocknen.
Richtig Husten oder Niesen:
Halten Sie beim Husten oder Niesen Abstand von anderen Personen und drehen sich weg. Benutzen Sie ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase.
Informationen zu den typischen Krankheitssymptomen sowie weitere Verhaltenshinweise und Hygiene-Tipps erhalten sie hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder das Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt.
Welche Symptome verursacht das Coronavirus?
Gewöhnliche Coronaviren verursachen meistens milde Erkältungssymptomatik mit Husten und Schnupfen. Bestimmte Coronaviren können aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen, und zu Lungenentzündungen führen. Das neue Coronavirus scheint mit einem schwereren Verlauf einherzugehen. Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.
Was sind mögliche Ursachen des Ausbruchs?
Der Ausbruch wird durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, das genetisch eng mit dem SARS-Virus verwandt ist. Viele Eigenschaften des Virus sind noch unbekannt, z.B. wie leicht es übertragen wird, wie schwer die Krankheiten verlaufen, in welchem Tier es vorkommt, und was die genaue Quelle des Ausbruchs war. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan angesteckt haben, der am 01.01.2020 geschlossen wurde.
Welche Länder sind vom Ausbruch betroffen?
Betroffen ist insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) in China und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Auch andere Länder haben inzwischen über Fälle berichtet, in Deutschland wurde der erste Fall am 27.1.2020 bestätigt (Bayern).
Wie ist das Coronavirus übertragbar?
Anfangs gingen die Behörden in China davon aus, dass sich alle Patienten auf dem Markt infiziert haben. Inzwischen ist jedoch bekannt, dass das neue Coronavirus von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Infektketten (eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung) und Erkrankungsfälle bei medizinischem Personal wurden aber bislang nur in China beobachtet. Außerhalb Chinas sind bislang nur einzelne Fälle von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen beobachtet worden. Es wurden auch einzelne Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die offenbar noch keine Symptome gezeigt hatten.
Wie kann ich mich schützen?
Um die Ausbreitung respiratorisch übertragbarer Krankheiten zu vermeiden, sollten ganz besonders in Regionen mit Erkrankungsfällen durch das neuartige Coronavirus gute Händehygiene, Husten- und Niesetikette sowie Abstand zu Erkrankten gehalten werden. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.
Wer kann Auskunft darüber geben, ob eine Reise noch sicher ist?
Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt (AA) gegeben.
Inkubationszeit?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt.
Nadelstichverletzungen
Vorgehen bei Nadelstichverletzungen mit infektiösem Material
Nadelstichverletzungen stellen das größte Risiko für beruflich bedingte Infektionen im medizinischen Bereich dar.
Ihre Handhabung sollte allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen vertraut sein. Von besonderer Bedeutung sind die Sofortmaßnahmen.
Für eine Übertragung durch Blut sind relevant Viren (Hepatitis B, Hepatitis C, HIV) Bakterien und Pilze.
Praktisches Vorgehen bei einer Nadelstichverletzung
Wundreinigung
Nach Kontakt mit Blut oder einer möglicherweise kontaminierten Flüssigkeit sollte an der verletzten Haut durch Druck auf das umgebende Gewebe der Blutfluss verstärkt und gleichzeitig gründlich antiseptisch gespült und für mindestens 10 Minuten ein Wirkstoffdepot mit PVJ / Alkohol angelegt werden.
Laboruntersuchung Indexperson
- Anti-HIV
- HBsAG
- Anti-HCV
- Falls Erstinfektion innerhalb der letzten 3 Monate möglich: PCR für HIV, Hepatitis B und C
Laboruntersuchung am Verletzten
- Anti-HIV
- HBs-AG, Anti-HBc, Anti-HBs
- Anti-HCV, bei positivem Ausfall zusätzlich HCV-PCR
- Ab 2. Woche zusätzlich Transaminasen
Wiederholung der Untersuchungen nach 4 Wochen, 12 Wochen, 6 Monaten.
Einleitung D-Arzt-Verfahren
Umgehende Weiterleitung an infektiologisch erfahrenen D-Arzt (Ambulanzen großer Kliniken) oder Fax-Meldung an Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Postexpositionsprophylaxe
Die Planung der PEP sollte sich direkt an die Wundreinigung anschließen, da das Zeitfenster für HIV optimal 2 Stunden beträgt.
HIV
Bei bekannter oder wahrscheinlicher HIV-Kontamination möglichst innerhalb von 2 Stunden, d.h. unabhängig von einem akut abgenommenen HIV-Test bei der Indexperson.
Nach mehr als 72 Stunden nicht mehr anbieten. Anbieten nur bei hautverletzendem Kontakt mit Nadeln. Nicht bei Blutkontakt der nicht verletzten Haut.
Standart: Combivir+Viracept / Sustiva / Kaletra (falls Medikamenten-Resistenzen der Indexperson bekannt, entspechende Modifikation).
HBV
wenn AntiHBs innerhalb von 48 Stunden zu erhalten oder Anti-HBs vor kurzem bestimmt und >100IE/l: ausreichender Schutz
AntiHBs >100 IE/l, aber letzte Auffrischung älter als 5 Jahre: 1 Auffrischungsimpfung
AntiHBs 10-100 IE/l: 1 Auffrischung
AntiHBs 10 IE/l oder Titerbestimmung nicht innerhalb von 48 Stunden zu erhalten: Simultanimpfung mit Immunglobulin und Hepatitis-B-Impfstoff
HCV
Postexpositionsprophylaxe nicht möglich, dafür aber Behandlung frischer Infektionen erfolgversprechend
HIV
Bei bekannter oder wahrscheinlicher HIV-Kontamination möglichst innerhalb von 2 Stunden, d.h. unabhängig von einem akut abgenommenen HIV-Test bei der Indexperson.
Achtung: kein Recapping, doppelte Handschuhe bei Chirurgischen Eingriffen an HIV+P.
Prävention
- Medizinisches Personal sollte gegen Hepatitis B geimpft sein. Laufende Kontrollen des Impfschutzes sind unerläßlich.
- Es ist die Aufgabe des Trägers der medizinischen Einrichtung, die notwendigen Informationen und Mittel zum Schutz der Mitarbeiter/-innen bereitzuhalten.
- Jede Stichverletzung, am häufigsten mit Kanülen, kann infektiöses Material in den Stichkanal einbringen und erfordert unverzügliches Handeln.
- Jede Stichverletzung penetriert den schützenden Handschuh.
- Jede Stichverletzung sollte unter allen Umständen vermieden werden.
- Vorgesetzte haben zur Prävention von Unfällen eine besondere Aufsichtspflicht.
- Alle Maßnahmen nach einer Verletzung müssen geübt sein.
- Ungeordnete Arbeitsweise schafft eine besondere Unfallgefahr.
- Alle Transportmittel für biologische Proben müssen Sicherheit bieten.
Jedes Material von Patienten im Labor, auf Station, in der Praxis kann infektiös sein!
Sofortmaßnahmen
Die Wirksamkeit eines Blutstaus durch Abbinden zur Infektionsverhinderung ist unklar und unsicher. Durch Vakuumsaugvorrichtung kann die Spülung des Stichkanals verbessert werden.
Blutung anregen, um möglichst alles Fremdmaterial aus dem Stichkanal zu entfernen. Dauer 1 bis 2 min.
Zur Desinfektion den Stichkanal spreizen, um eine Tiefenwirkung des Mittels zu erreichen. Dauer der Desinfektion 2 bis 4 min.
Die Effektivität der Desinfektionswirkung kann nur am Schmerz gemessen werden. Es muss weh tun! Alkoholische Desinfektionsmittel sind zu bevorzugen.
Abschätzen der Infektionsgefahr nach der Anamnese der Infektionsquelle, der Art und der Menge des eingebrachten Materials.
Kontrolluntersuchungen sind nach 3, 6 und 12 Monaten durchzuführen.
Die Kosten hierfür übernimmt die Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft. Sie sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse!
Vor einer medikamentösen oder serologischen Prophylaxe ist beim Verunfallten und möglichst auch bei der Infektionsquelle eine Blutprobe zum Nachweis von Hepatitis B-, Hepatitis C- und HIV-Markern abzunehmen.
Diese Blutproben sind besonders wichtig, um den Zusammenhang einer eventuell später entdeckten Serokonversion mit dem Unfallgeschehen zu belegen. Dies ist besonders wichtig für die Unfallversicherung.
Viren
Hepatitis B
Wenn keine ausreichende Immunität bekannt ist, d.h. wenn nicht positiv bekannt ist, dass der Anti-HBs-Titer >10 IU beträgt, ist eine Nachimpfung erforderlich. Im Zweisfelsfall kann eine Schnellbestimmung des Anti-HBs durchgeführt werden. Bei Nicht-Hep-B-Geimpften oder Personen mit unzureichendem Immunschutz ist eine Simultanimmunisierung, bestehend aus Anti-Hepatitis-B-Hyperimmunglobulin und Hepatitis-B-Impfstoff (seitengetrennt anwenden, keine Mischspritze!) durchzuführen.
Hepatitis C
Gegen Hepatitis C ist weder ein Impfstoff noch ein Hyperimmunglobulin noch eine medikamentöse Prophylaxe vorhanden. Hepatitis-B-Impfstoff oder -Hyperimmunglobulin oder andere Immunglobulinpräparate sind bei Hepatitis C wertlos.
HIV
Ein schützendes Hyperimmunglobulin oder ein Impfstoff existieren noch nicht. Dagegen kann eine medikamentöse Prophylaxe durchgeführt werden, welche das Eindringen der Viren in die Zielzellen und ihre Vermehrung in denselben verhindern soll. Naturgemäß ist eine frühzeitige Prophylayxe wirksamer als eine späte. Beginn der Prophylaxe später als 12 h nach dem Unfallereignis wird als sinnlos angesehen!
Jede Prophylaxe ist nur ein nachträglicher Versuch, eine Infektion und damit eine lebensgefährliche Erkrankung zu verhindern. Eine Garantie für den Erfolg gibt es nicht. Daher ist die beste Prophylaxe die Prävention!
Bakterien
Übertragung von Bakterien durch Blut (also nach Kanülenstich) ist von untergeordneter Bedeutung. In Frage kommen vor allem Mycobacterien (Tuberculose, z.B. bei AIDS-Patienten), Borrelien und Treponemen. Von erheblich größerer Bedeutung ist die Übertragung von Umgebungskeimen oder Bakterien von der Hautoberfläche. Auch nach einer sachgerechten Desinfektion ist daher die Wunde zu beobachten und gegebenenfalls chirurgisch zu behandeln.
Pilze
Die meisten Pilze sind für eine Übertragung über Blut nicht relevant, mit Ausnahme von Cryptococcus neoformans bei immunsupprimierten Patienten.
Das Beste, was man aus einem Unfallereignis lernen kann, ist, Konsequenzen aus dem Unfallhergang zu ziehen, so dass eine Wiederholung nicht möglich wird.
EHEC - Infektion
EHEC-Infektionen können auf vielfältige Art und Weise übertragen werden und treten weltweit auf.
Die nach IfSG registrierte Häufigkeit in Deutschland ist gegenwärtig sehr
von der Inanspruchnahme labordiagnostischer Möglichkeiten abhängig.
Seit Einführung der Meldepflicht gemäß
IfSG im Jahre 2001 wurden jährlich zwischen 925 und 1.183 EHEC-Erkrankungen an das RKI übermittelt. Der
Altersmedian der übermittelten EHEC-Erkrankungen liegt bei 4 Jahren und beide Geschlechter sind annähernd
gleich stark betroffen.