
Institut für Arbeits-, Umwelt- & Flugmedizin
Verkehrsmedizinische Untersuchungstabelle nach FeV
 | FÜHRERSCHEIN-ERSTANTRAG | FOLGEUNTERSUCHUNGEN |
A, A1, B, BE, M, L, T | Sehtest | Â |
C1, C1E | Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens | Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre: Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens |
C, CE | Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens | Alle 5 Jahre: Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens |
D-Klassen | Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens., zzgl. eines leistungspsychologischen Tests | Alle 5 Jahre: Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens. Leistungspsychologischer Test erst ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
FzF (PBS) | Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens., zzgl. eines leistungspsychologischen Tests | Alle 5 Jahre: Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens. Leistungspsychologischer Test erst ab dem 60. Lebensjahr alle 5 Jahre |
alte Klasse 2 |  | Wer seinen Klasse 2 Führerschein vor dem 31.12.1998 besaß, muss erst ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zur Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung |