Institut für Arbeits-, Umwelt- & Flugmedizin

Flugmedizin – Allgemeine Informationen

Flugmedizinische Untersuchungen, EASA, Class I und II

Seit Einführung der EASA ist eine gegenseitige europäische Anerkennung endlich erreicht. In unserem Ärztezusammenschluss unter der Leitung von Dres. med. R. Buchhold (AME) und P. Matic (AME) ist es nun möglich die dafür notwendigen Untersuchungen (Class I und II) in kurzer Zeit zu erbringen und die Gutachten auszustellen. Meist ist nur ein Besuch notwendig, mit Ausnahme der Erstuntersuchung, hier müssen noch andere Fachärzte miteinbezogen werden. Berufspiloten müssen nach Class I untersucht werden.

Untersuchungsumfang

Seit der Implementierung der EASA-Standards haben wir Ärzte sehr wenig Handlungsspielraum, was manchmal gut und manchmal schlecht ist. Kaum eine Bestimmung für Ärzte regelt so detailreich was sein darf oder auch nicht. Der Untersuchungsumfang ist genau geregelt, ebenso die Verfahrensweise bei Abweichungen von der Norm.

Die Facharztdisziplinen ohne die es einfach nicht geht sind die HNO-Ärzte und die Augenärzte. Alle weiteren Fachärzte sind nur dann zu konsultieren, wenn Abweichungen von der Norm auftreten.

Die Untersuchung besteht aus folgenden Schritten:

I. Anamnese = Krankengeschichte

Diese muss auf einem amtlich aufgelegten Formuar niedergeschrieben werden und dann vom Probanden unterfertigt werden. Denn wir sind Ärzte und keine Hellseher und maches Leiden lässt sich durch eine physikalische Untersuchung nicht nachweisen. Zum Beispiel die Epilepsie.

II. Die physikalische Krankenuntersuchung

Jeder Proband muss vom Arzt persönlich untersucht werden. Dieser Untersuchungsgang umfasst die Inspektion (=Betrachtung), die Palpation (=das Abtasten), die Perkussion (=das Abklopfen), die Auskultation (=das Abhorchen) verschiedener Organe, die Überprüfung der Beweglichkeit der Wirbelsäule und der Gliedmassen, das Prüfen der Reflexe und noch manch anderen Schritte. Auch wenn all diese Untersuchungsgänge ohne technischen Aufwand vor sich gehen und daher häufig belächelt und unterschätzt werden, sind sie unerlässlich. Das auf Sie gerichtete Auge eines erfahrenen Arztes kann oft mehr erkennen als manch hochtechnologische Apparatur…..!

III. Die überprüfung der Sinnesorgane

Auge und Ohren spielen verständlicherweise eine ganz besonders große Rolle in der Tauglichkeitsbeurteilung eines Piloten. Das Gesetz schreibt exakt vor, wann eine solche Untersuchung vom Fliegerarzt selbst vorgenommen werden darf und wann er Sie zum Facharzt schicken muss. Dies hängt vom Alter und von der Art der angestrebten Tauglichkeit ab.

IV. Laboruntersuchung

In jedem Fall muss Blut abgenommen werden. Es gibt keine EASA-konforme Untersuchung ohne Blutabnahme, auch wenn der Umfang der Analysen gering ist.

V. Urinunteruchung

Jeder Proband muss Urin abgeben, der dann auf verschiedenen Parameter überprüft werden muss.

VI. RR-Messung

Selbstverständlich eine obligate Untersuchung für jeden Probanden. Es muss 2 x gemessen werden.

VII. EKG

In bestimmten Zeitabständen muss ein EKG (Elektrocardiogramm) abgeleitet werden. Es zeichnet die Herzstromkurve auf und lässt Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit Ihres Herzens zu.

VIII. Lungenfunktionstest

Muss ebenfalls in genau geregelten Zeitabständen gemacht werden, dabei gibt es die einfachere Form (Peakflow) und die kompliziertere Art (Spirographie). Was, wie, wann gemacht gemacht werden muss, steht im Gesetz.

IX. Hörtest

Ein einfacher Hörtest muss bei jeder Untersuchung gemacht werden. Dabei muss der Proband aus 2 Metern Entfernung mit dem Rücken zum Untersucher mit jeweils einem Ohr Konversationssprache verstehen. IFR-taugliche PPL-Piloten brauchen in gewissen Zeitabständen einen richtigen frequenzspezifischen Hörtest, der als Audiogramm bezeichnet wird. Class I-Piloten benötigen Audiogramm + HNO-Fachbefund in bestimmten Zeitabständen.

Benötigte Unterlagen:

Zu den Untersuchungen sind folgende Unterlagen mit zu bringen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuell gültige Pilotenlizenz / Lizenznummer
  • Log-Buch (blaues Flugbuch mit eingetragenen Flugzeiten) oder Gesamtflugzeit und Flugstunden seit der letzten fliegerärztlichen Untersuchung
  • bei Brillenträgern: Kopie des letzten Brillenrezeptes
  • persönliche, vom Luftfahrtamt zugeteilte Referenznummer
  • Letzte Untersuchung: wann und wo?
  • Wann (an welchen Tag exakt!!) läuft das aktuelle Medical ab?
  • Gesamtflugstundenanzahl
  • Flugstunden seit der letzten Untersuchung.

 Wer kann sich auf Flugtauglichkeit untersuchen lassen?

  • Berufsflugzeugführer
  • Fallschirmspringer
  • Flugsicherrungspersonal
  • Flugtechnisches Personal
  • Flugbegleiter (Cabin crew)
  • Privatflugzeugführer
  • Privathubschrauberführer
  • Segelflugzeugführer
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach §46 Abs. 1 LuftPersV
  • Führer von Luftsportgeräten (z.B. Ultraleichtflugzeugen)

Bei Fragen zu Ihrem Medical  Klasse 1 und 2 können Sie sich per e-mail direkt an uns wenden.

Fragen zu den Bestimmungen, gesetzlichen Vorgaben etc. richten Sie bitte an den für Ihren Flugsport zuständigen Verband, an das Luftfahrtbundesamt oder das zuständige Regierungspräsidium. Kontaktdaten finden Sie bei den wichtigen Telefonnummern.

Bitte laden Sie sich vor dem Untersuchungstermin das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnis“ herunter und bringen Sie es ausgefüllt zu Ihrem Termin mit. Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf Ihrer Untersuchung sicherzustellen, bitten wir Sie die entsprechende Checkliste „Erstuntersuchung“ bzw. Checkliste „Verlängerungsuntersuchung“ zu berücksichtigen.

 

Zusammenfassung der Mindestanforderungen und Fristen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen

Lizenz Klasse 1 – CPL, ATPL Klasse 2 – PPL
Erstuntersuchung Flugmedizinisches Zentrum (AMC) Flugmedizinisches Zentrum (AMC) oder flugmedizinischer Sachverständiger (AME)
Gültigkeitsdauer Routineuntersuchung bis 40: jährlich, ab 40: alle 6 Monate bis 30: alle 5 Jahre, 30-49: alle 2 Jahre, ab 50: jährlich
Hämoglobin bei jeder Untersuchung bei der Erstuntersuchung
Thorax – Röntgenaufnahme bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA wenn indiziert
Elektrokardiographie bei der Erstuntersuchung, danach bis 30: alle 5 Jahre, 30-39: alle 2 Jahre, 40-49: jährlich, ab 50: alle 6 Monate bei der Erstuntersuchung, 40-49: alle 2 Jahre, ab 50: jährlich
Audiometrie bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre bei der Instrumentenflugberechtigung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre
Umfassende HNO – Untersuchung bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre bei der Erstuntersuchung
Umfassende Augen – Untersuchung bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA
Lipidstatus bei der Erstuntersuchung und mit 40 bestehen mehr als 2 koronare Risikofaktoren: bei der Erstuntersuchung, danach mit 40
Spirometrie (peak flow) bei der Erstuntersuchung, danach peak flow mit 30, 35 und 40, danach alle 4 Jahre peak flow bei der Erstuntersuchung, danach mit 40, danach alle 4 Jahre
Urinstatus bei jeder Untersuchung bei jeder Untersuchung

Die vollständigen Forderungen sind in EASA im einzelnen dargelegt.

EASA

Bemerkung:
Alle Untersuchungen können, falls klinisch indiziert, jederzeit durchgeführt werden EASA

 

titel_inframed2  Dienstleistungen GmbH

Standort Darmstadt

Gruberstr. 26
64289 Darmstadt
 
Tel.: +49 (0) 6151 - 75061
und. +49 (0) 6151 - 4921618
Fax: +49 (0) 6151 / 4921617
 
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8.00 – 19.00 Uhr

Standort Frankfurt

Europa-Allee 88
60486 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 - 380 10 630
Fax: +49 (0) 69 - 380 10 165
 
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 9-14 Uhr, Mittwoch 14-19 Uhr
Freitag 9 -12:30 Uhr,

  Termin
online buchen

  Darmstadt   Frankfurt am Main   Doctolib