
Institut für Arbeits-, Umwelt- & Flugmedizin
Flugmedizin – Allgemeine Informationen
Flugmedizinische Untersuchungen, EASA, Class I und II
Seit Einführung der EASA ist eine gegenseitige europäische Anerkennung endlich erreicht. In unserem Ärztezusammenschluss unter der Leitung von Dres. med. R. Buchhold (AME) und P. Matic (AME) ist es nun möglich die dafür notwendigen Untersuchungen (Class I und II) in kurzer Zeit zu erbringen und die Gutachten auszustellen. Meist ist nur ein Besuch notwendig, mit Ausnahme der Erstuntersuchung, hier müssen noch andere Fachärzte miteinbezogen werden. Berufspiloten müssen nach Class I untersucht werden.
Untersuchungsumfang
Seit der Implementierung der EASA-Standards haben wir Ärzte sehr wenig Handlungsspielraum, was manchmal gut und manchmal schlecht ist. Kaum eine Bestimmung für Ärzte regelt so detailreich was sein darf oder auch nicht. Der Untersuchungsumfang ist genau geregelt, ebenso die Verfahrensweise bei Abweichungen von der Norm.
Die Facharztdisziplinen ohne die es einfach nicht geht sind die HNO-Ärzte und die Augenärzte. Alle weiteren Fachärzte sind nur dann zu konsultieren, wenn Abweichungen von der Norm auftreten.
Die Untersuchung besteht aus folgenden Schritten:
I. Anamnese = Krankengeschichte
Diese muss auf einem amtlich aufgelegten Formuar niedergeschrieben werden und dann vom Probanden unterfertigt werden. Denn wir sind Ärzte und keine Hellseher und maches Leiden lässt sich durch eine physikalische Untersuchung nicht nachweisen. Zum Beispiel die Epilepsie.
II. Die physikalische Krankenuntersuchung
Jeder Proband muss vom Arzt persönlich untersucht werden. Dieser Untersuchungsgang umfasst die Inspektion (=Betrachtung), die Palpation (=das Abtasten), die Perkussion (=das Abklopfen), die Auskultation (=das Abhorchen) verschiedener Organe, die Überprüfung der Beweglichkeit der Wirbelsäule und der Gliedmassen, das Prüfen der Reflexe und noch manch anderen Schritte. Auch wenn all diese Untersuchungsgänge ohne technischen Aufwand vor sich gehen und daher häufig belächelt und unterschätzt werden, sind sie unerlässlich. Das auf Sie gerichtete Auge eines erfahrenen Arztes kann oft mehr erkennen als manch hochtechnologische Apparatur…..!
III. Die überprüfung der Sinnesorgane
Auge und Ohren spielen verständlicherweise eine ganz besonders große Rolle in der Tauglichkeitsbeurteilung eines Piloten. Das Gesetz schreibt exakt vor, wann eine solche Untersuchung vom Fliegerarzt selbst vorgenommen werden darf und wann er Sie zum Facharzt schicken muss. Dies hängt vom Alter und von der Art der angestrebten Tauglichkeit ab.
IV. Laboruntersuchung
In jedem Fall muss Blut abgenommen werden. Es gibt keine EASA-konforme Untersuchung ohne Blutabnahme, auch wenn der Umfang der Analysen gering ist.
V. Urinunteruchung
Jeder Proband muss Urin abgeben, der dann auf verschiedenen Parameter überprüft werden muss.
VI. RR-Messung
Selbstverständlich eine obligate Untersuchung für jeden Probanden. Es muss 2 x gemessen werden.
VII. EKG
In bestimmten Zeitabständen muss ein EKG (Elektrocardiogramm) abgeleitet werden. Es zeichnet die Herzstromkurve auf und lässt Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit Ihres Herzens zu.
VIII. Lungenfunktionstest
Muss ebenfalls in genau geregelten Zeitabständen gemacht werden, dabei gibt es die einfachere Form (Peakflow) und die kompliziertere Art (Spirographie). Was, wie, wann gemacht gemacht werden muss, steht im Gesetz.
IX. Hörtest
Ein einfacher Hörtest muss bei jeder Untersuchung gemacht werden. Dabei muss der Proband aus 2 Metern Entfernung mit dem Rücken zum Untersucher mit jeweils einem Ohr Konversationssprache verstehen. IFR-taugliche PPL-Piloten brauchen in gewissen Zeitabständen einen richtigen frequenzspezifischen Hörtest, der als Audiogramm bezeichnet wird. Class I-Piloten benötigen Audiogramm + HNO-Fachbefund in bestimmten Zeitabständen.
Benötigte Unterlagen:
Zu den Untersuchungen sind folgende Unterlagen mit zu bringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuell gültige Pilotenlizenz / Lizenznummer
- Log-Buch (blaues Flugbuch mit eingetragenen Flugzeiten) oder Gesamtflugzeit und Flugstunden seit der letzten fliegerärztlichen Untersuchung
- bei Brillenträgern: Kopie des letzten Brillenrezeptes
- persönliche, vom Luftfahrtamt zugeteilte Referenznummer
- Letzte Untersuchung: wann und wo?
- Wann (an welchen Tag exakt!!) läuft das aktuelle Medical ab?
- Gesamtflugstundenanzahl
- Flugstunden seit der letzten Untersuchung.
 Wer kann sich auf Flugtauglichkeit untersuchen lassen?
- Berufsflugzeugführer
- Fallschirmspringer
- Flugsicherrungspersonal
- Flugtechnisches Personal
- Flugbegleiter (Cabin crew)
- Privatflugzeugführer
- Privathubschrauberführer
- Segelflugzeugführer
- Freiballonführer mit der Lizenz nach §46 Abs. 1 LuftPersV
- Führer von Luftsportgeräten (z.B. Ultraleichtflugzeugen)
Bei Fragen zu Ihrem Medical  Klasse 1 und 2 können Sie sich per e-mail direkt an uns wenden.
Fragen zu den Bestimmungen, gesetzlichen Vorgaben etc. richten Sie bitte an den für Ihren Flugsport zuständigen Verband, an das Luftfahrtbundesamt oder das zuständige Regierungspräsidium. Kontaktdaten finden Sie bei den wichtigen Telefonnummern.
Bitte laden Sie sich vor dem Untersuchungstermin das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnis“ herunter und bringen Sie es ausgefüllt zu Ihrem Termin mit. Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf Ihrer Untersuchung sicherzustellen, bitten wir Sie die entsprechende Checkliste „Erstuntersuchung“ bzw. Checkliste „Verlängerungsuntersuchung“ zu berücksichtigen.
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Zusammenfassung der Mindestanforderungen und Fristen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen
Lizenz | Klasse 1 – CPL, ATPL | Klasse 2 – PPL |
Erstuntersuchung | Flugmedizinisches Zentrum (AMC) | Flugmedizinisches Zentrum (AMC) oder flugmedizinischer Sachverständiger (AME) |
Gültigkeitsdauer Routineuntersuchung | bis 40: jährlich, ab 40: alle 6 Monate | bis 30: alle 5 Jahre, 30-49: alle 2 Jahre, ab 50: jährlich |
Hämoglobin | bei jeder Untersuchung | bei der Erstuntersuchung |
Thorax – Röntgenaufnahme | bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA | wenn indiziert |
Elektrokardiographie | bei der Erstuntersuchung, danach bis 30: alle 5 Jahre, 30-39: alle 2 Jahre, 40-49: jährlich, ab 50: alle 6 Monate | bei der Erstuntersuchung, 40-49: alle 2 Jahre, ab 50: jährlich |
Audiometrie | bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre | bei der Instrumentenflugberechtigung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre |
Umfassende HNO – Untersuchung | bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre | bei der Erstuntersuchung |
Umfassende Augen – Untersuchung | bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA | bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA |
Lipidstatus | bei der Erstuntersuchung und mit 40 | bestehen mehr als 2 koronare Risikofaktoren: bei der Erstuntersuchung, danach mit 40 |
Spirometrie (peak flow) | bei der Erstuntersuchung, danach peak flow mit 30, 35 und 40, danach alle 4 Jahre | peak flow bei der Erstuntersuchung, danach mit 40, danach alle 4 Jahre |
Urinstatus | bei jeder Untersuchung | bei jeder Untersuchung |
Die vollständigen Forderungen sind in EASA im einzelnen dargelegt.
EASA
Bemerkung:
Alle Untersuchungen können, falls klinisch indiziert, jederzeit durchgeführt werden EASA