
Institut für Arbeits-, Umwelt- & Flugmedizin
Arbeitssicherheit
Die Wettbewerbsfähigkeit wird durch gesunde Mitarbeiter gesteigert
Eine professionell organisierte Arbeitssicherheit gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter.
Bei allen diesen Fragen ist die Inframed Dienstleitungen GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir garantieren die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und bieten Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, aus unserem Leistungspaket genau die Leistungen auszusuchen, die Sie in Ihrem Unternehmen benötigen.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass sich dadurch die Unfallzahlen drastisch reduzieren.
Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über das Angebot der Arbeitssicherheit und sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Im Jahre 1974 wurde das betriebliche Arbeitschutzsystem mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf eine betriebliche Basis gestellt. Seither ist der Arbeitgeber, der für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen hat, verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu seiner Unterstützung und Beratung zu bestellen. Das bedeutet, dass jeder Betrieb sicherheitstechnisch betreut werden muss. Die Grundlage hierfür bildet die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A 2).
Die Sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens setzt sich zusammen aus den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFA) sind für den Arbeitsschutz und die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung zuständig. Sie können im Unternehmen angestellte Fachkräfte, freiberufliche Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste sein. Sie müssen über eine technische Ausbildung und sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Sie sollen die Beschäftigten beraten und unterweisen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.
Sicherheitsbeauftragte wachen über die Sicherheitsstandards in einem definierten Bereich. Sie sollen auf bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen. Betriebsräte sind bei der Beauftragung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu beteiligen. Alle, im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätigen Personen sind zur Zusammenarbeit, u.a. im Arbeitsschutzausschuss, aufgefordert.
§ 5 – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (SIFA)
(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, die Betriebsorganisation,
insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs.1 Nr.1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
Ihre Vorteile bei Bestellung einer externen (SIFA)
- Individuell zugeschnittene Einsatzzeiten gemäß Vorgabe der Berufsgenossenschaft
- Kosten sparen da nur die Einsatzzeiten bezahlt werden müssen
- Eine Festeinstellung einer internen SIFA ist daher nicht nötig
- Langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen
- Erprobtes Arbeitsschutzkonzept
- Betriebliche Verwertbarkeit der Ergebnisse
- Unterstützung bei der Umsetzung
„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“ Werner von Siemens (1880).