
Institut fĂĽr Arbeits-, Umwelt- & Flugmedizin
Eingliederungsmanagement (BEM)
Arbeitgeber sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet (SGB IX § 84 (2)) für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu sorgen. Beschäftigte, die häufig oder länger arbeitsunfähig sind, müssen Angebote erhalten, mit denen sie die Arbeitsunfähigkeit überwinden bzw. einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen.
Denn was als Krankheitsfall beginnt, kann für das Unternehmen schnell sehr teuer werden. Fällt ein Mitarbeiter längere Zeit aus, weil er z.B. im Krankenhaus oder der Rehaklink liegt, muss die übrige Belegschaft mehr arbeiten. Da bleibt zwangsläufig Arbeit liegen – das geht auf Kosten der Motivation und der Produktivität.
Rechnet man die Kosten dafür hoch, schlägt ein einziger Ausfalltag mit durchschnittlich 400 Euro zu Buche. Doch Arbeitsunfähigkeit kostet sogar mehr als Geld. Auch das Know-How und die Erfahrung fehlen dem Unternehmen – im schlimmsten Fall für immer. Deshalb ist es nötig, Mitarbeiter mit Arbeitsunfähigkeit und Leistungsminderung durch betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) schnell wieder in den Berufsalltag zu integrieren.
Auch der demographische Wandel spielt eine wichtige Rolle.
Wir sind spezialisiert auf die Beratung im betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie auf Früherkennung, Prävention und Rehabilitation. Wir organisieren die Zusammenarbeit zwischen dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber, den Interessenvertretungen, Sozialversicherungen sowie behördlichen Stellen, Ärzten, Reha-Einrichtungen und anderen. So kann betriebliches Eingliederungsmanagement individuell dem Unternehmen und dem Mitarbeiter helfen.